Bitte unbedingt die Hinweise zu Hygienemaßnahmen in der aktuellen Lage beachten.
Die Angaben zum Erziehungsberechtigten sind nur bei minderjährigen Teilnehmenden zwingend erforderlich.
Teilnehmende, die zum Freizeitbeginn vollständig geimpft oder als genesen gelten, können sich positiv auf die mögliche Gruppengröße auswirken. Sollte das zutreffen, bitte hier möglichst genaue Angaben machen. Die entsprechenden Nachweise müssen dann im Freizeitbüro vorgelegt werden.
Die genaue Bedeutung von vollständig geimpft bzw. genesen im Sinne der Verordnung kann auf der Homepage des RKI nachgelesen werden.